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Gemeineuropäisches Privatrecht der natürlichen Person
Gegenstand des Gemeineuropäischen Privatrechts der natürlichen Person sind die Rechtssätze, die das Privatrecht der europäischen Staaten in der Person des Menschen bündelt. Modernes Personenrecht ist grundrechtsgeleitetes Privatrecht. Es sichert die Unverfügbarkeit von Körper und Würde. Es garantiert, dass ein Mensch nicht zu einer bloßen Sache herabgestuft wird. Es gewährleistet seinen Zugang zur Privatrechtsordnung. Es begrenzt Fremdbestimmung auf ein unverzichtbares Mindestmaß. Es fasst Geschlecht als ein rechtliches Konzept. Und es gibt Menschen neue Freiheiten in der Wahl ihres Namens. Personenrecht geht jedermann an. Es steht deshalb in ganz Europa im Mittelpunkt vieler rechtspolitischer Debatten und neuer Entwicklungen.
Forschungsprojekt von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Christian von Bar im Rahmen des Ständigen Seminars zum Gemeineuropäischen Privatrecht der natürlichen Person mit einem internationalen Forschungsteam.
Das Buch ist im Verlag C.H.Beck in der Reihe Jus Commune Europaeum erschienen.