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Erarbeitung von Modellregelungen für Datenzugang und -nutzung in der Landwirtschaft 4.0
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Bei Nachfragen und Anmerkungen zum Forschungsprojekt schreiben Sie uns gerne – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft arbeitet die Forschungsgruppe der Universität Osnabrück an Musterverträgen für die Nutzung von Daten smarter Landmaschinen. Dabei werden insbesondere die zwingenden Voraussetzungen des EU Data Act umgesetzt und faire Bedingungen für Hersteller und Nutzer vernetzter Landmaschinen entworfen. Die künftig nach dem Data Act erforderlichen Vertragsschlüsse über Datenzugang und Datennutzung werden durch die Formulierung von Muster-AGB vereinfacht.
Ein Muster für Vertraulichkeitsvereinbarungen stellt den Schutz von sensiblen Daten sowie Geschäftsgeheimnissen sicher. Bei der Ausarbeitung steht die Arbeitsgruppe in engem Austausch mit verschiedenen Stakeholdern der landwirtschaftlichen Praxis.
Veröffentlichung von Musterbedingungen für Verträge über Agrardaten smarter Landmaschinen
29. Oktober 2024
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht die Musterbedingungen für Verträge über Agrardaten smarter Landwirtschaften und kündigt die Gründung einer Beobachtungsstelle für Verträge über die Nutzung der von smarten Landmaschinen generierten Daten (AgriData Observatory) bei der Universität Osnabrück an. Damit soll Landwirten geholfen werden, die bisher nur schwer Zugriff auf die Daten, die durch ihre Nutzung generiert werden, haben. Die Beobachtungsstelle soll die Umsetzung nach den Anforderungen des Data Act unterstützen.
2. Werkstatt-Konferenz
21. September 2023
Vorstellung der Musterbedingungen des BMEL für den Datenzugang und die Datennutzung bei smarten Landmaschinen
Der demnächst verkündete EU Data Act schafft sowohl zwingende Vorgaben als auch neue Gestaltungsmöglichkeiten für den Umgang mit Daten smarter Landmaschinen. Die rechtmäßige Nutzung und Weitergabe der von der Maschine generierten Daten durch den Hersteller setzen künftig die vertragliche Zustimmung des Landwirts voraus. Der Data Act verpflichtet außerdem den Hersteller, dem Landwirt kostenfreien Zugang zu den generierten Daten zu gewähren. Das BMEL hat im Zusammenwirken mit Stakeholdern Musterbedingungen für den Datenzugang und die Datennutzung bei smarten Landmaschinen entwickelt, um die nun notwendigen Vertragsschlüsse zu vereinfachen. Die zweite Werkstattkonferenz stellt die Musterbedingungen vor und diskutiert die Einsatzmöglichkeiten.
1. Werkstattkonferenz
2. März 2023
Mustervertragsbedingungen für den Datenzugang und die Datennutzung bei smarten Landmaschinen
Mit Experten aus Wissenschaft, Industrie und Politik diskutieren wir über die Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten im Umgang mit Agrardaten, Datenschutz, Vertragsrecht und Haftungsfragen. Die erste Werkstatt-Konferenz befasst sich mit der Entwicklung von Mustervertragsbedingungen für den Zugang und die Nutzung von Daten aus smarten Landmaschinen, insbesondere im Hinblick auf den rechtlichen Rahmen des Data Act und der DSGVO.