Fachbereich Rechtswissenschaften

European Legal Studies Institute (ELSI)


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Schwerpunkt 4: Digital Law
Recht in der digitalen Gesellschaft

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Christoph Busch

Video zum Schwerpunkt:
Digital Law

Im Rahmen des Schwerpunkts „Digital Law – Recht in der digitalen Gesellschaft“  werden Veranstaltungen rund um das Thema Recht und Digitalisierung angeboten. Themen wie Datenschutz, Cybercrime und Legal Tech werden in Zukunft immer wichtiger für die Arbeit von Juristinnen und Juristen. Darauf wollen wir Sie vorbereiten.

Die digitale Transformation unserer Gesellschaft verändert auch das Recht und wirft viele neue Fragen auf:

  • Wie sichert man die Meinungsfreiheit auf Twitter, Facebook oder Instagram?
  • Welche Verantwortung haben Amazon und Zalando, wenn es beim Online-Einkauf Probleme gibt?
  • Wie verändern Legal Tech Startups den Markt für Rechtsberatung?
  • Welche Möglichkeiten bietet das Strafrecht, um gegen Kriminalität im Darknet vorzugehen?
  • Wie schütze ich meine Privatsphäre in der Datengesellschaft?

Um solche Themen geht es im Schwerpunkt „Digital Law“. Die Beispiele zeigen, dass Recht und Digitalisierung ein Querschnittsthema ist. Die Digitalisierung macht nicht vor den Grenzen der juristischen Fachsäulen halt. Im neuen Schwerpunktbereich lernen Sie die Auswirkungen digitaler Technologien in allen drei großen Teilbereichen des Rechts kennen: Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Dementsprechend wirken am Schwerpunkt „Digital Law“ Lehrende des Fachbereichs aus allen drei Fachsäulen mit. Hinzu kommen Lehrbeauftragte aus der Praxis.

1. Wahlpflichtfächer

  • Verträge über digitale Dienstleistungen: Die Vorlesung behandelt die Auswirkungen der digitalen Transformation auf das Vertragsrecht. In der digitalen Gesellschaft werden Verträge über digitale Leistungen (z.B. Streaming von Inhalten bei Netflix, Spotify und Twitch oder die Nutzung einer Cloud bei Dropbox) immer wichtiger. Die Vorlesung bietet einen Überblick über die vertragsrechtlichen Fragestellungen, die sich bei solchen Verträgen stellen. Ebenfalls behandelt werden vertragsrechtliche Fragen des E-Commerce sowie digitale Abo-Modelle. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben dabei wichtige Kenntnisse für die Praxis und lernen grundlegende Veränderungen im Vertragstypensystem des Bürgerlichen Rechts kennen. (2 SWS)
  • Algorithmenhaftung (1 SWS): Algorithmische Entscheidungssysteme (ADM-Systeme) spielen in vielen Lebensbereichen eine immer wichtigere Rolle. Insbesondere bei KI-gesteuerten autonomen Systemen – etwa in der Agrarrobotik oder bei selbstfahrenden Autos – stellt sich die Frage, wer für etwaige Schäden haftet, die beim Einsatz solcher Systeme entstehen. Die Vorlesung bietet eine Einführung in diese für die Rechtswissenschaft und -praxis besonders wichtige Thematik. (1 SWS)
  • Legal Tech (1 SWS): Unter dem Schlagwort „Legal Tech“ werden verschiedene Formen automatisierter Rechtsdienstleistungen zusammengefasst. Ein bekanntes Beispiel ist Flightright, ein Portal, das Verbrauchern hilft, bei Flugverspätungen ihre Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften durchzusetzen. Dahinter verbirgt sich die aktuelle und breit diskutierte Frage, inwieweit Algorithmen durch Menschen ausgeführte juristische Arbeit ergänzen oder sogar ersetzen können. Die Vorlesung gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für automatisierte Rechtsdienstleistungen und stellt einige wichtige Praxisbeispiele von Legal Tech vor. (1 SWS)
  • European and International Media Law: Gegenstand der Vorlesung sind zunächst die menschenrechtlichen Grundlagen des Schutzes der Medien, insbesondere Art. 19 IPbpR und die hierzu ergangenen Empfehlungen und Allgemeinen Bemerkungen des UN-Menschenrechtsausschusses sowie Art. 10 EMRK und die Rechtsprechung des EGMR. Behandelt werden ferner die Vorgaben der EU zur Regulierung audiovisueller Medien und zur Internet-Governance. Das Lehrbuch für die Veranstaltung ist das von dem Dozenten verfasste Buch „European and International Media Law“ (Cambridge University Press), das weltweit einzige englischsprachige Lehrbuch zum europäischen und internationalen Medienrecht. Die Vorlesung wird in englischer Sprache angeboten. Zum sprachlichen Verständnis der Vorlesung genügen durchschnittliche Kenntnisse der englischen Sprache, wie sie in der Schule vermittelt werden. Einer fachspezifischen Fremdsprachenausbildung oder eines Sprachzertifikats (z.B. TOEFL) bedarf es nicht. Die mündliche Prüfung wird in deutscher Sprache erfolgen. (2 SWS)

2. Wahlkurse

Zusätzlich zu den Wahlpflichtfächern werden zahlreiche Wahlkurse angeboten. Das Spektrum reicht von Urheberrecht über Steuerrecht bis hin zu Themen wie Blockchain und Cybercrime. Damit die Studierenden auch einen Einblick die technischen Grundlagen der neuen Geschäftsmodelle erhalten, werden zusätzlich Kurse zu den Themen Künstliche Intelligenz und Wirtschaftsinformatik für Juristen angeboten.

  • Recht der elektronischen Medien: Die Vorlesung „Recht der elektronischen Medien (Schwerpunkt: Verfassungs- und Medienverwaltungsrecht)“ vermittelt einen Überblick aus Praktikersicht über die maßgeblichen Fragen des nationalen Rundfunk- und Telemedienrechts unter Berücksichtigung des europarechtlichen Rahmens. Behandelt werden insbes. die Rundfunkrechtsprechung des BVerfG, die Rolle und Organisation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach MStV, ZDF-StV und RFinStV, die Herausbildung der dualen Rundfunkordnung und die Regeln für private Anbieter und Landesmedienanstalten nach MStV, JMStV und NdsMedG sowie die Regulierung von sozialen Netzwerken und Plattformen nach MStV und NetzDG. (2 SWS)
  • Cybercrime: Cybercrime beschreibt einen Kriminalitätsbereich, dem hinsichtlich Schadenshöhe und Fallzahl eine stark zunehmende praktische Bedeutung zukommt. Erpressungen von Unternehmen durch den Einsatz von Ransomware und Angriffe auf das Onlinebanking sind zwei Beispiele für solche Phänomene. Im Rahmen der neugeschaffenen Vorlesung Cybercrime werden sowohl die materiellrechtlichen Grundlagen (welche Straftatbestände sind einschlägig) als auch die strafprozessualen Besonderheiten (welche Ermittlungsmaßnahmen können eingesetzt werden) behandelt. (1 SWS)
  • Urheberrecht: Die Vorlesung behandelt sowohl das klassische Urheberrecht an Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst als auch moderne Werkformen (Computerprogramme, Datenbanken) und verwandte Schutzrechte (z.B. Tonträgerhersteller und Sendeunternehmen). Neben den dogmatischen Grundlagen werden anhand praktischer Fälle auch die Auswirkungen des Urheberrechts auf den Alltag (Sperrung von Videos auf YouTube, Verbot unautorisierter Veröffentlichung von Privatfotos etwa auf Facebook, Zitierweise in Seminararbeiten) aufgezeigt. Zum Stoff gehören natürlich auch Schutzvoraussetzungen und Schranken des Urheberrechts sowie die rechtsgeschäftliche Verwertung. (1 SWS)
  • Recht des Geistigen Eigentums: Die Rechte des Geistigen Eigentums schützen technische Leistungen (Patente und Gebrauchsmuster), Ergebnisse kultureller Kreativität (urheberrechtliche Werke und Design) sowie Kennzeichen (Marken, Unternehmenskennzeichen und geographische Herkunftsangaben). Das Ergebnis der Leistung wird dem Erfinder, Autor oder Unternehmer zugeordnet, um ihm die exklusive Nutzung seiner Leistung zu sichern und gegen Eingriffe zu schützen. Dabei kann der Rechtsinhaber grundsätzlich frei wählen, ob er die Schutzrechte selbst exklusiv verwertet und damit einen Marktvorsprung erzielt, anderen Unternehmen die Nutzung gewährt (Übertragung und Lizenz) oder im Fall der Verletzung durch Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung den Mitbewerber aus dem Markt drängt. Schutzrechte sind daher von erheblichem ökonomischem Wert und für eine wettbewerbsorientierte Wirtschaft unentbehrlich. Um den Einstieg in das Rechtsgebiet zu erleichtern, werden zunächst die Besonderheiten des Geistigen Eigentums gegenüber dem Sacheigentum vorgestellt. Anschließend wird anhand aus den Medien bekannter Beispiele ein Überblick über die verschiedenen Arten von Schutzrechten, bspw. Patente (Nespresso-Kapseln), Marken (Haribo Goldbären) und Urheberrechte (Podcasts) gegeben und ihre Funktion für den Innovationswettbewerb (bspw. die Schranken im Dienste des Wettbewerbs) diskutiert. Auf dieser Basis werden die Gemeinsamkeiten aller Schutzrechte behandelt, die für den (Unternehmens-)Juristen im Alltag im Vordergrund stehen: nämlich die rechtsgeschäftliche Verwertung sowie die effiziente Durchsetzung im Fall der Schutzrechtsverletzung. Abschließend wird aufgezeigt, wie mit Hilfe des IPR / IZVR eine effiziente Schutz- und Verteidigungsstrategie aufgebaut werden kann. (2 SWS)
  • Online Dispute Resolution: Die digitale Transformation schafft neue Möglichkeiten zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten mithilfe digitaler Technologien. Das Spektrum reicht von Angeboten wie dem PayPal-Käuferschutz über Online-Mediation bis hin zum Einsatz digitaler Technologien im Zivilprozess. Die Vorlesung bietet eine Einführung in dieses für die Rechtspraxis sehr wichtige Themenfeld. (1 SWS)
  • KI & Recht: Selbstlernende algorithmische Systeme, die häufig mit dem Schlagwort „Künstliche Intelligenz“ (KI) bezeichnet werden, sind für Juristinnen und Juristen nicht nur als Regelungsgegenstand von Interesse (siehe dazu etwa die Veranstaltung „Algorithmenhaftung“). Der Einsatz von KI kann auf mittlere Sicht auch die Rechtsanwendung und die Rechtsordnung insgesamt verändern. Die Vorlesung KI & Recht bietet eine Einführung in diese Thematik. Anhand konkreter Beispiele wird aufgezeigt, inwieweit die Rechtsanwendung durch KI automatisiert werden kann und wo die Grenzen eines solchen „computational law“ liegen. (1 SWS)
  • Kartellrecht I: Das Kartellrecht schützt die Freiheit des Wettbewerbs vor Be-schränkungen und verwirklicht damit eine immanente Schranke der Privatautonomie. Denn es verhindert, dass selbstständige Unternehmen ihre Handlungsfreiheit, die Voraussetzung für die Entfaltung wettbewerblicher Aktivitäten und Prozesse ist, dazu einsetzen, den Wettbewerb zwischen ihnen oder mit anderen Marktteilnehmern zu beschränken oder ganz auszuschließen. Das kann z.B. durch Preisabsprachen, Marktaufteilungen, die teilweise oder vollständige Vergemeinschaftung des Angebots oder der Nachfrage, den Missbrauch von Marktmacht oder Zusammenschlüsse mit anderen Unternehmen geschehen. Die Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen und die Offenhaltung der Märkte für den Marktzutritt neuer Mitbewerber fördert die volkswirtschaftliche Wohlfahrt, indem sie insbesondere für eine effizi-ente Faktorallokation, niedrige Preise, technischen Fortschritt und Produktvielfalt sorgt. Von besonderer Bedeutung ist die Aufrechterhaltung des unverfälschten Wettbewerbs und freien Marktzugangs auf digitalen Märkten. Denn diese weisen aufgrund besonderer Eigenschaften oftmals erhebliche Konzentrationstendenzen sowie eine Neigung zum „Kippen“ in ein kaum noch angreifbares (Quasi-)Monopol auf. Mit dem 2021 in Kraft getretenen GWB-Digitalisierungsgesetz (10. GWB-Novelle) und dem Digital Markets Act (DMA) haben sowohl der deutsche als auch der europäische Gesetzgeber spezielle Vorschriften zur Bekämpfung des Missbrauchs von Marktmacht durch große Digitalunternehmen erlassen, die wie etwa Google(Alphabet), Amazon, Facebook (Meta) und Apple zentrale Plattform¬dienste betreiben und damit eine sog. Gatekeeper-Funktion für den Zugang zu anderen digitalen Märkten ausüben (Ansatz des DMA) bzw. eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ entfalten (§ 19a GWB). Auf der anderen Seite muss der Gesetzgeber den Unternehmen aber auch genug Freiraum für eine leistungssteigernde wirtschaftliche Zusammenarbeit lassen, die einen wichtigen Beitrag für Innovation und Effizienzsteigerungen leisten kann. Dem tragen die Regelungen des deutschen und europäischen Kartellrechts Rechnung, indem sie keine pauschalen Verbote jeglicher wettbewerbsdämpfender Maßnahmen enthalten, sondern Absprachen mit überwiegend positiven Wirkungen vom Kartellverbot ausnehmen und auch bei einseitigen Maßnahmen marktmächtiger Unternehmen eine sachliche Rechtfertigung zulassen. Die Vorlesung Kartellrecht I behandelt das Recht gegen Wettbewerbsbe-schränkungen nach deutschem Recht (Gesetz gegen Wettbewerbsbe-schränkungen, GWB) und nach europäischem Unionsrecht (Art. 101 ff. AEUV, Kartellverordnung sowie als kartellrechtsnahe Regulierung den DMA). Nach einer Einführung in die Funktionen und Entwicklungslinien des Rechts gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie der Anwendungsbereiche von nationalem und europäischem Kartellrecht werden insbesondere folgende Bereiche erörtert: horizontale und vertikale wettbewerbsbeschränkende Absprachen und Verhaltensabstimmungen, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sowie in einem kurzen Überblick die Fusionskontrolle und Instrumente zur Durchsetzung des Kartellrechts (zivilrechtliche Ansprüche, Bußgelder und Ab-stellungsverfügungen der Kartellbehörden). (2 SWS)
  • International Digital Trade: Das Rech des internationalen Handels ist traditionell auf den Handel mit Waren ausgerichtet. Immer wichtiger wird jedoch der mit digitalen Produkten und Dienstleistungen. Dies erfordert Anpassungen im Rechtsrahmen für den internationalen Handel, etwa bei den Regeln des UN-Kaufrechts. Die Vorlesung gibt einen Überblick über diesen Veränderungsprozess. (1 SWS)
  • Datenschutzrecht / Data Protection Law: Personenbezogene Daten bilden die Grundlage für ein breites Spektrum von Geschäftsmodellen. Datenschutzrecht hat sich daher zu einer Querschnittsmaterie entwickelt, die praktisch für alle Bereiche der Digitalisierung relevant ist. Ohne Grundkenntnisse im Datenschutzrecht kann man heute kaum noch als Juristin oder Jurist in der Praxis arbeiten. Die Vorlesung bietet eine Einführung in die Grundlagen des Datenschutzrechts und einen Überblick über aktuelle Streitfragen. (1 SWS)
  • Plattformrecht: Digitale Plattformen wie Amazon und Airbnb spielen eine immer wichtigere Rolle als Vermittler auf digitalen Märkten. Der Aufstieg der Plattformökonomie wirft zahlreiche neue Rechtsfragen auf, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren. Das neue Rechtsgebiet „Plattformrecht“ ist daher ein Querschnittsthema. Das Themenspektrum reicht von Vertrags- und Verbraucherrecht über Kartell- und Lauterkeitsrecht bis hin zum Beschwerdemanagement auf Online-Plattformen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die drei zentralen europäischen Rechtsakte für die Plattformökonomie: Der Digital Services Act, der Digital Markets Act und die P2B-VO. (1 SWS)
  • Blockchain und Smart Contracts: Smart Contracts auf der Basis von Blockchain-Technologie ermöglichen eine Automatisierung der Vertragsabwicklung und -durchsetzung. Ein Beispiel ist die automatisierte Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen im Reiserecht. Die Vorlesung bietet eine Einführung in die technischen Grundlagen und einen Überblick über aktuelle Rechtsfragen im Zusammenhang mit Blockchains und Smart Contracts. (1 SWS)
  • Persönlichkeitsschutz im Internet: Das Internet schafft einen Kommunikationsraum, in dem Nutzer von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch machen können. Insbesondere im Bereich sozialer Medien (Facebook, Twitter etc.) kommt es dabei häufig zu Konflikten zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz. Die Vorlesung gibt einen Überblick über aktuelle deutsche und europäische Rechtsentwicklungen zu diesem Themenfeld. (1 SWS)
  • European Copyright Law: Das europäische Urheberrecht beeinflusst weite Teile der nationalen Urheberrechtsordnungen. Die Vorlesung behandelt die europarechtlichen Vorgaben für das Urheberrecht, etwa im Hinblick auf den Werkbegriff, die Schranken des Urheberrechts und verwandte Schutzrechte. Besondere Berücksichtigung finden die europäischen Regelungen über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt, etwa zu sog. Upload-Filtern und zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Das Lehrbuch für die Veranstaltung ist das von dem Dozenten verfasste Buch „European and International Media Law“ (Cambridge University Press), das weltweit einzige englischsprachige Lehrbuch zum europäischen und internationalen Medienrecht. Die Vorlesung wird in englischer Sprache angeboten. Zum sprachlichen Verständnis der Vorlesung genügen durchschnittliche Kenntnisse der englischen Sprache, wie sie in der Schule vermittelt werden. Einer fachspezifischen Fremdsprachenausbildung oder eines Sprachzertifikats (z.B. TOEFL) bedarf es nicht. Die mündliche Prüfung wird in deutscher Sprache erfolgen. (1 SWS)

Neben den oben genannten Wahlpflichtkursen und Wahlkursen werden – je nach Verfügbarkeit der jeweiligen Dozenten – weitere Veranstaltungen angeboten, u.a. zu folgenden Themen: Wirtschaftsinformatik für Juristen, Besteuerung der Digitalwirtschaft, KI für Juristen, Recht der Computerspiele, Verfassungsfragen der Digitalisierung. In jedem Semester werden ferner Seminare zu unterschiedlichen Themen aus dem Bereich Recht und digitale Gesellschaft angeboten. Die Koordination des Schwerpunktbereichs „Digital Law“ liegt bei Prof. Dr. Christoph Busch und Prof. Dr. Jan Oster.