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Schwerpunkt 1: Europäisches und Internationales Privatrecht und seine historischen Grundlagen
Ansprechpartner:
Prof. Dr. Christoph Busch
Prof. Dr. Mary-Rose McGuire
Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke
Prof. Dr. Fryderyk Zoll
I. Allgemeines
Dies ist ein Schwerpunkt für diejenigen, die gern über die Grenzen des eigenen Landes hinaus blicken. Er eröffnet drei, weit über das normale Studium hinausgehende Perspektiven, nämlich:
- Kenntnisse darüber, seit wann und warum es dazu gekommen ist, dass es in Europa so viele verschiedene Rechtsordnungen gibt und warum sie trotzdem so viele Gemeinsamkeiten haben.
- Wie Wissenschaft und Praxis ganz konkret bei der Lösung von Fällen bestimmen, welche der vielen Rechtsordnungen angewendet werden müssen.
- Wie sich langsam, nicht zuletzt durch das Wirken der Europäischen Union, aus den vielen verschiedenen Rechtsordnungen wieder eine gemeinsame europäische Rechtsordnung bildet.
Damit hat dieser Schwerpunkt zwei ganz besondere Vorteile. Erstens hilft er, viel besser zu verstehen, warum das Recht manchmal national, manchmal europäisch und manchmal international ist, und ob es überhaupt so etwas wie Recht an sich gibt. Zweitens vermittelt dieser Schwerpunktbereich das notwendige Rüstzeug, um in der Praxis mit internationalen Sachverhalten umzugehen. Er bereitet insbesondere also auf die juristische Tätigkeit in internationalen Unternehmen und in internationalen Anwaltskanzleien vor, hilft aber auch zukünftigen Richterinnen und Richtern, die es immer häufiger mit internationalen Fällen zu tun haben.
Vertiefte Sprachkenntnisse im Englischen oder anderen europäischen Fremdsprachen sind nicht Voraussetzung, können aber bei Interesse sehr gefördert werden.
Die Lehrveranstaltungen werden von Prof. Dr. Christoph Busch, Prof. Dr. Mary-Rose McGuire, Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke und Prof. Dr. Fryderyk Zoll gehalten. Außerdem wirken internationale Lehrbeauftragte mit.
II. Die einzelnen Fächer
1. Wahlpflichtkurse
- Europäisches Privatrecht (Allgemeines Vertragsrecht): In dieser Vorlesung geht es vor allem darum, wie weitgehend das Unionsrecht und das Recht der europäischen Staaten schon europäisches Vertragsrecht enthalten. Vorgestellt werden die wesentlichen Richtlinien des Vertrags- und Verbraucherrechts und außerdem die großen rechtsvergleichenden Werke zum europäischen Vertragsrecht. Die Vorlesung vermittelt damit einen Überblick über einen großen Teil des Unionsprivatrechts als auch über das immer deutlicher sich herausbildende gemeinsame europäische Privatrecht der europäischen Rechtsordnungen.
- Internationales Privatrecht I (Allgemeine Lehren): Die Vorlesung führt in die europäischen, internationalen und deutschen Regelwerke zur Koordinierung der in einen Sachverhalt mit Auslandsberührung hinein wirkenden nationalen Rechtsordnungen ein. Es geht um Staatsverträge und Unionsrecht, um die Bedeutung der Rechtsvereinheitlichung für das Rechtsanwendungsrecht, um Anknüpfungspunkte (gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, Rechtswahl) und Anknüpfungsgegenstände (was bedeuten in einem grenzüberschreitenden Sachverhalt „Vertragsrecht“, „Scheidung“, „unerlaubte Handlungen“ etc.) und um den Allgemeinen Teil des Internationalen Privatrechts. Zu ihm gehört auch die Lehre vom „ordre public“ (Mehrehen? Scheidung durch Verstoßung? Strafschadensersatz?). Es geht ferner um das Verhältnis des Internationalen Privatrechts zum internationalen öffentlichen Recht und zum internationalen Zivilverfahrensrecht, außerdem um Fragen der Theorie und der Methode des „IPR“ in Geschichte und Gegenwart.
- Europäische Rechtsgeschichte III (Mittelalter bis 1900): Die Vorlesung zeigt, wie in Europa jahrhundertelang vom Mittelalter bis an das 19. Jahrhundert heran in vielen Bereichen eine als einheitlich gedachte Rechtsordnung galt, das sogenannte Ius Commune (Gemeinsames Recht). Die Vorlesung zeigt auch, wie dieses gemeinsame europäische Recht, insbesondere im Laufe der frühen Neuzeit, langsam aber zunehmend sich in lokales, später nationales Recht wandelt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erleben mit, wie dann im späten 18. und im 19. Jahrhundert die großen europäischen Rechtsordnungen entstanden sind, die bis heute das Bild der europäischen Rechtslandkarte prägen. Kernziel der Vorlesung ist es, aufzuzeigen, dass der scheinbar natürliche Zustand der Vielfalt nationaler Rechte in Europa in historischer Perspektive eher eine bloße Episode, in Teilen sogar ein Trugbild ist. In Wirklichkeit kann Europa auf eine jahrhundertelange gemeinsame Rechtstradition zurückblicken, die bis heute sehr wirksam ist und eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Europäisierung der Rechtsordnungen bildet.
2. Wahlkurse
Zahlreiche Wahlkurse erlauben viele Varianten an Vertiefung und Schwerpunktsetzung. Die Vorlesung Internationales Privatrecht II führt in die einzelnen Anknüpfungsregeln ein; die Rechtsvergleichung in die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten und ihre Vergleichung. Die Wahlkurse zum europäischen Privatrecht und zum (in englischer Sprache unterrichteten) UN-Kaufrecht bieten Zugang in das rasch zunehmende europäische und internationale Recht. Die Kurse zum internationalen Zivilverfahrens- und zum Schiedsverfahrensrecht geben Einblick in die internationale Durchsetzung von Rechten. Schließlich erlauben Vertiefungskurse zur Rechtsgeschichte Einblicke in das Werden der heutigen nationalen Rechtsordnungen und des europäischen Rechts. Hier noch einmal die wichtigsten Wahlfächer im Überblick:
- Europäisches Privatrecht II (Besondere Vertragstypen, Sachenrecht)
- Europäisches Privatrecht III (Außervertragliche Schuldverhältnisse)
- Internationales Privatrecht II (Besonderer Teil)
- Rechtsvergleichung
- UN-Kaufrecht
- Internationales Zivilverfahrensrecht
- Schiedsverfahrensrecht
- Europäische Rechtsgeschichte IV (Juristische Zeitgeschichte ab 1900)
- Europäische Rechtsgeschichte V (Römisches Recht)
Regelmäßig werden auch Seminare mit spannenden Themen aus allen im Schwerpunkt vertretenen Rechtsgebieten angeboten. Angerechnet werden können außerdem einige Veranstaltungen der Fremdsprachlichen Fachausbildung (FFA) sowie – was besonders zu empfehlen ist – internationale Moot-Courts.